Beförderungsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
mit Inkrafttreten des Umsatzsteuergesetzes vom 29.5.1967 zum 1.1.1968 aufgehobene Steuer; belastete bes. die Beförderung von Personen und Gütern mittels Schienenbahn oder Kraftfahrzeug innerhalb des Bundesgebietes durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens.
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