Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts; Sitz in Kassel.
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) vom 31.7.1974 (BGBl. I 1660) m.spät.Änd.
Aufgaben: Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Zahlung von Ausgleichsleistungen an Arbeitnehmer dieses Bereichs sowie Durchführung weiterer Aufgaben gemäß ZVALG.
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