Zustellung im Ausland
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ist nach den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorzunehmen. Wenn diese Postversand erlauben, soll dies mit Einschreiben mit Rückschein erfolgen, andernfalls durch Rechtshilfeersuchen durch die Behörden des Fremdstaates, je nach Vereinbarung mit oder ohne Einschaltung der diplomatischen Vertretung des Bundes (§ 183 ZPO).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Zustellung im Ausland
ausgehend
eingehend
Zustellung im Ausland
ausgehend