Lagefinanzamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzamt, in dessen Bezirk ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, ein Grundstück, ein Betriebsgrundstück oder ein Mineralgewinnungsrecht belegen ist (§ 18 I 1 AO).
Vgl. auch Betriebsfinanzamt.
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