dinglicher Anspruch
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zu unterscheiden vom Forderungsrecht (Forderung). Rechtsgrundlage des dinglichen Anspruchs sind das Recht an der Sache (z.B. Recht des Eigentümers, Einwirkungen anderer auf die Sache zu verbieten) und der dingliche Vertrag, während das Forderungsrecht das schuldrechtliche Rechtsgeschäft (z.B. Kauf) zur Grundlage hat.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
dinglicher Anspruch
ausgehend