eudynamische Bilanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Sommerfeld entwickelte Bilanztheorie. Gerichtet auf Erhaltung der im Betrieb investierten Betriebsenergie, d.h. nicht nur Erhaltung des Nominalkapitals und der güterlichen Substanz, sondern auch der Leistungsfähigkeit im Rahmen der volkswirtschaftlichen Entwicklung. Risiken sind in vollem Umfang zu berücksichtigen, Gewinne erst nach Eingang der Zahlung zu buchen, Halbfabrikate lediglich in Höhe der Materialkosten zu bewerten. Kaufkraftänderungen des Geldes werden durch Rücklagenkonten (Substanzerhaltungskonto) berücksichtigt.
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