Freihandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
internationaler Güterhandel (Außenhandel), der frei von jeglicher handelspolitischer Beeinflussung ist. In der Außenhandelstheorie theoretisch angestrebtes Ziel. Die Welthandelsorganisation - World Trade Organization (WTO) und das GATT gehen ebenfalls vom Ziel des Freihandels aus, weswegen keine neuen tarifären Maßnahmen (Einfuhrzoll) erhoben werden dürfen. Neben den Einfuhrzöllen können mengenmäßige Beschränkungen (Kontingente) den freien Handel behindern. In der realen Wirtschaft behindern weltweit zahlreiche tarifäre und nicht tarifäre Maßnahmen den freien Handel.
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Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Freihandel
ausgehend
eingehend
- Arbeitsteilung
- Assoziierungsabkommen
- Außenhandel
- Erziehungszoll
- Faktorpreisausgleichstheorem
- FTAA
- Gains-from-Trade-Theorem
- güterwirtschaftliche Außenwirtschaftstheorie
- Handelsgewinn
- Handelsverlust
- Heckscher-Ohlin-Theorem
- komparative Vorteile
- Liberalisierung
- Liberalismus
- Multifaserabkommen (MFA)
- Offenheit
- regionale Integration
- Regionalismus
- Theorie der komparativen Vorteile
- Vergeltungszoll
- Zolltheorie
Freihandel
ausgehend