Kapitalverkehrsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verkehrsteuern, die den Kapitalverkehr unter Lebenden erfassen.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden zuletzt nur noch die Gesellschaftsteuer und die Börsenumsatzsteuer erhoben; beide geregelt im Kapitalverkehrsteuergesetz (KVStG) und der Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung (KVStDV). Die Gesellschaftsteuer wurde zum 1.1.1992, die Börsenumsatzsteuer zum 1.1.1991 abgeschafft.
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