pauschalierter Abgabensatz
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch Rechtsverordnung (ZollV) festgesetzter Pauschsatz zur Abgeltung sämtlicher Einfuhrabgaben für weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmter Waren, deren abgabenpflichtiger Wert je Sendung oder je Reisender insgesamt nicht mehr als 700 Euro beträgt. Anwendung nur, wenn der Zollanmelder nicht die kompliziertere Verzollung nach dem Zolltarif und detaillierte Besteuerung nach den in Betracht kommenden Steuergesetzen beantragt (§ 29 ZollV). Durch pauschalierten Abgabensatz erfolgt eine Vereinfachung und Beschleunigung der Zollabfertigung. Darin enthalten sind Einfuhrzoll und (Einfuhr-) Umsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
pauschalierter Abgabensatz
ausgehend
eingehend
pauschalierter Abgabensatz
ausgehend