Sondergerichtsbarkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gerichte, die eine beschränkte Gerichtsbarkeit für bes. Sachgebiete ausüben (Sondergerichte). Durch Art. 101 II GG zugelassen, wenn sie durch Gesetz errichtet worden sind.
Beispiele: Arbeitsgerichte, ärztliche Berufsgerichte.
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