Tarifbelastung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (1977 bis 2000). Die Tarifbelastung ergab sich bei Körperschaften durch Anwendung der Tarifvorschriften auf das zu versteuernde Einkommen. Zur Tarifbelastung zählte nur die ab dem 1.1.1977 angefallene inländische Körperschaftsteuer. Die Tarifbelastung unterschied sich von der letzlichen Körperschaftsteuerschuld dadurch, dass noch die Körperschaftsteueränderung zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung zu berücksichtigen war. - 2. Einkommensteuer: tarifliche Einkommensteuer.
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