Schwerpunktstreik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilstreik; Streik, der einzelne Abteilungen eines Betriebes erfasst, i.d.R. solche, die die Arbeitsfähigkeit des ganzen Betriebs entscheidend beeinflussen. Bei Sch. in größerem Rahmen, auf Verbandsebene, werden Betriebe in Schlüsselpositionen (z.B. Zulieferbetrieb für elektronische Teile in der Automobilbranche) bestreikt. Die Arbeitgeberseite kann mit Abwehraussperrungen reagieren (Aussperrung).
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