Überkreuzverflechtung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
personelle Verflechtung von Unternehmungen, bes. bei der AG.
Beispiel: Mitglieder des Vorstands einer Bank-AG werden in den Aufsichtsrat einer Industrie-AG berufen und umgekehrt (nach § 100 II S. 1 Nr. 3 AktG kann nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrats einer AG sein, wer gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, falls deren Aufsichtsrat bereits ein Vorstandsmitglied der AG angehört).
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