Umlaufgrenze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen einer Pfandbriefbank darf den sechzigfachen Betrage des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen (§ 8 Pfandbriefgesetz); das Erfordernis angemessener Eigenmittel nach § 10 des Gesetzes über das Kreditwesen bleibt unberührt.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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