Widerspruchsklage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Klage, mit der ein Dritter ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung geltend machen kann, auch bei der Beitreibung von Steuerforderungen zulässig (§ 328 AO).
Vgl. auch Drittwiderspruchsklage.
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