Handelsverlust
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Außenhandelsverlust; in der realen Außenwirtschaftstheorie aufgezeigte Möglichkeit, dass sich die Wohlfahrtsposition eines Landes durch Übergang zum Freihandel nicht erhöht, sondern verringert, z.B. möglicherweise dann, wenn die sozialen und privaten Kosten voneinander abweichen oder durch Aufnahme des Außenhandels Arbeitskräfte freigesetzt werden, die aufgrund unzulänglicher Mobilität und unzureichender Flexibilität der Löhne unbeschäftigt bleiben.
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