Vergeltungszoll
(weitergeleitet vonZollkrieg)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kampfzoll, Retorsionszoll; Zoll, der in Erwiderung auf die Handelspolitik eines anderen Landes eingeführt wird. Dieser Zoll wirkt für sich genommen (d.h. bei gegebenem Zollsatz des anderen Landes) wohlfahrtsverbessernd zulasten des anderen Landes, welches darauf seinerseits mitunter wieder mit einer Vergeltung in Form einer weiteren Zollerhöhung reagieren wird (Zollkrieg). Das Endergebnis einer solchen Entwicklung ist im Vergleich zum Freihandel zumindest für ein Land, möglicherweise aber auch für beide Länder, eine Wohlfahrtsverschlechterung. Deshalb wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in Form des GATT ein rechtlicher Rahmen für multilaterale Liberalisierung geschaffen.
Vgl. auch Handelspolitik, World Trade Organization (WTO).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Vergeltungszoll
ausgehend
eingehend
Vergeltungszoll
ausgehend